Unsere AGBs


 
 
  Neujahrstournee 2012

Veranstalter aufgepasst! Ab sofort beginnt das Booking für die Deutschlandtournee 2012

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  Wiener Walzerkönige - Straussgala - Nur noch wenige freie Termine!!!

Für unsere Wiener Walzerkönige Wintertournee 2011/12 haben wir nur noch wenige freie Termine!

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

CONCORNO Kulturmanagement
Bankverbindung:
Landesbank Baden-Würtemberg
Kto.-Nr. 7606108
BLZ 600 501 01

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

1. Angebote
Unsere Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets unverbindlich und freibleibend.

2. Lieferung
Lieferfristen und Termine gelten, sofern durch eigene schriftliche Zusage als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

3. Erfüllungsort, Versand, Lieferung, Gefahrübergang
Erfüllungsort ist Stuttgart.
Der Versand erfolgt in der Regel gegen Nachnahme. Wurde wegen des Versandweges und der Transportmittel keine Absprache getroffen, so treffen wir unter Ausschluß jegliche Haftung die Wahl. Der Versand selbst erfolgt auch Rechnung des Käufers/Auftraggebers und unversichert. Die Verpackung erfolgt unter Berechnung der Selbstkosten und in handelsüblicher Weise. Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer oder Aufgabe bei der Post geht die Gefahr auf den Käufer über.

4. Zahlungsbedingungen
Soweit gegen Rechnungen geliefert wurde, sind diese innerhalb 14 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen

5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentumsrecht an jeder einzelnen von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Verkauft der Käufer die Ware vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter, hat er dem Erwerber von unserem Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und tritt bis zur völligen Tilgung alles unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die aus der Weiterveräußerung entstehen, den Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.

6. Mängelrügen
Die Waren werden in handelsüblicher Beschaffenheit geliefert. Der Käufer muß die Ware bei Ankunft unverzüglich auf etwaige Mängel untersuchen. Offensichtliche Mängel und Mindermengen sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Lieferung an uns schriftlich mitzuteilen. Ist die Ware mangelhaft oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche der Käufers insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Auch mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung der Kaufes verlangen. Unfrei zurückgesendete Ware wird nicht angenommen. Etwaige hieraus entstehende Mehrkosten werden nicht übernommen.

7. Haftung
Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers/Auftraggebers stehen, zugelassen werden, sind sie soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, es sei den sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits. Beratungen und Auskünfte erfolgen nach besten Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich und unter Ausschluß jeder Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gem. Abs.1 und 2 nicht für die daraus herrührenden Ansprüche der Käufers auf Haftung für Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetz läßt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu. Für mittelbare Schäden und Mangelschäden insbesondere entgangene Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt mit deren möglichen Eintritt bei Auftragsannahme nach den uns damals bekannten Umständen zu rechnen war.
In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf das zehnfache des Auftragswertes begrenzt. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung oder Durchführung der beanstanden Leistung.