|
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
CONCORNO Kulturmanagement
Bankverbindung:
Landesbank Baden-Würtemberg
Kto.-Nr. 7606108
BLZ 600 501 01
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1. Angebote
Unsere Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben
– stets unverbindlich und freibleibend.
2. Lieferung
Lieferfristen und Termine gelten, sofern durch eigene schriftliche
Zusage als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen
beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch
nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen
sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt
werden.
3. Erfüllungsort, Versand, Lieferung, Gefahrübergang
Erfüllungsort ist Stuttgart.
Der Versand erfolgt in der Regel gegen Nachnahme. Wurde wegen
des Versandweges und der Transportmittel keine Absprache getroffen,
so treffen wir unter Ausschluß jegliche Haftung die Wahl.
Der Versand selbst erfolgt auch Rechnung des Käufers/Auftraggebers
und unversichert. Die Verpackung erfolgt unter Berechnung der
Selbstkosten und in handelsüblicher Weise. Mit der Übergabe
an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer oder Aufgabe
bei der Post geht die Gefahr auf den Käufer über.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit gegen Rechnungen geliefert wurde, sind diese innerhalb
14 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen
sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe
der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite
zu berechnen
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentumsrecht an jeder einzelnen von uns
gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Verkauft
der Käufer die Ware vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises
im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter, hat
er dem Erwerber von unserem Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben
und tritt bis zur völligen Tilgung alles unserer Forderungen
aus Warenlieferungen, die aus der Weiterveräußerung
entstehen, den Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten
an uns ab.
6. Mängelrügen
Die Waren werden in handelsüblicher Beschaffenheit geliefert.
Der Käufer muß die Ware bei Ankunft unverzüglich
auf etwaige Mängel untersuchen. Offensichtliche Mängel
und Mindermengen sind unverzüglich, spätestens 8 Tage
nach Empfang der Lieferung an uns schriftlich mitzuteilen. Ist
die Ware mangelhaft oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft,
sind wir berechtigt, nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger
Gewährleistungsansprüche der Käufers insbesondere
unter Ausschluß jedweder Folgeschäden, Ersatz zu liefern
oder nachzubessern. Auch mehrfache Nachbesserung ist zulässig.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener
Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung der Kaufes
verlangen. Unfrei zurückgesendete Ware wird nicht angenommen.
Etwaige hieraus entstehende Mehrkosten werden nicht übernommen.
7. Haftung
Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit,
Verzug und Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden
bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung, auch soweit
solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten
des Käufers/Auftraggebers stehen, zugelassen werden, sind
sie soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, es sei den
sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung unsererseits. Beratungen und Auskünfte
erfolgen nach besten Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich
und unter Ausschluß jeder Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz
Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gem.
Abs.1 und 2 nicht für die daraus herrührenden Ansprüche
der Käufers auf Haftung für Gefährdung, Körperschäden
und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetz läßt
eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu. Für
mittelbare Schäden und Mangelschäden insbesondere entgangene
Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird
die Haftung ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche
sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt mit deren
möglichen Eintritt bei Auftragsannahme nach den uns damals
bekannten Umständen zu rechnen war.
In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf das zehnfache
des Auftragswertes begrenzt. Schadensersatzansprüche verjähren
nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch nach
Ablauf eines Jahres ab Lieferung oder Durchführung der beanstanden
Leistung.
|